HOAI Honoror kalkulieren

Vergleich für Architekten & Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI) regelt die Kosten, die ein Architekt oder Ingenieur für seine Grundleistungen (Leistungsphasen) bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten in Rechnung stellen darf (z.B. für die technische Ausrüstung in Gebäuden). Die HOAI gilt wie eine Art Gesetz – es gibt nur wenig Spielraum.

Online findet man verschiedene HOAI-Rechner zur Kalkulation eines Honorars. Rechner im Internet haben den Vorteil, dass sie nicht an ein bestimmtes Betriebssystem (z.b. MAC) gebunden sind, vielfach kostenlos genutzt werden können und schnelle Ergebnisse liefern. Wir haben uns die unterschiedlichen HOAI-Rechner angesehen und bewertet.

HOAI-Rechner von Bauer

Der HOAI Rechner der Firma Bauer Software lässt übersichtlich eine Kalkulation der einzelnen Leistungsphasen zu. Der Rechner berücksichtigt die HOAI-Fassungen 2003, 2009 und 2013. Er ist nur auf Desktop-Rechnern gut nutzbar, eine für Handy oder Tablet-optimierte Version gibt es nicht.

https://www.bauer-software.de/?page=hoai.online

IBR Online: HOAI 1996

Der HOAI Rechner von IBR Online ist etwas schwierig zu bedienen. Man muss sich zuerst für eine HOAI-Fasssung entscheiden, um anschließend fortfahren zu können. Neben der HOIA 2009 und 2013, kann man auch mit der HOAI 1996 kalkulieren. Auch dieser Rechner ist nur für den Einsatz mit einem Desktop-Rechner gut geeignet.

https://www.ibr-online.de/Rechner/

Mehr Komfort bei hoia.de

hoai.de aktualisiert seinen HOIA-Rechner regelmäßig. Er bietet eine Kalkulation nach HOAI-Fassung 2002, 2009 und 2013 an. Ist man ein registrierter Nutzer, können die Ergebnisse auch gespeichert, gedruckt und per E-Mail verschickt werden.

https://www.hoai.de/online/hoai_rechner/

HOAI Honorar mit Excel

Wer seine Kalkulation lieber offline berechnen will und ein Datenverarbeitungsprogramm wie Excel, Openoffice Calc, Apple Numbers o.Ä. verwendet, kann die kostenlose Excel-Kalkulation von PAVE herunterladen und nutzen. Der Rechner ist für viele Anwendungsfälle geeignet.

https://www.pavegroup.de/hoai/hoai-rechner-2018-in-excel/ (aktuell offline)

Besonderheiten bei der HOAI Berechnung

Überschreiten die anrechenbaren Kosten die Höchstgrenzen der Honorartafel (Summe übersteigt 25.564.594,00€) unterliegt die Bestimmung des Honorars dem Ermessen des Architekten. Voraussetzung ist, dass sich keine übliche Bestimmung des Honorars feststellen lässt. Unterschreiten im Umkehrfall die anrechenbaren Kosten den unteren Tabellenwert der Honorortafel, so kann der Architekt das Honorar als Pauschal- oder Zeithonorar vereinbaren (§ 16 II HOAI). Der Architekt ist damit nicht an die Abrechnung gemäß HOAI gebunden.

 

Stand: November 2018