Honorarordnung für Architekten
Leistungsphasen 1-9
Berechnet ein Architekt oder Ingenieur sein Honorar zur Abrechnung seiner Leistungen, zieht er die Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI) heran. Unabhängig von Ausbildung, gilt die HOAI für alle Projekte des Ingenieurbauwesens, die in Deutschland erbracht werden. Sie ist verbindlich zur Kostenkalkulation anzuwenden. Die Kostenberechnung eines Bau-Vorhabens mithilfe der HOAI bietet eine sichergestellte Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen und für den Bauherrn die Sicherheit, Leistungen (z.B. Entwurfsplanung, Vergabe) nach einem standardisierten Katalog in hoher Qualität zu erhalten.
Die Gliederung der HOAI erfolgt in 9 Leistungsphasen, wobei jede Leistungsphase unmittelbar der Honorarermittlung dient.