Honorarordnung für Architekten

Leistungsphasen 1-9

Berechnet ein Architekt oder Ingenieur sein Honorar zur Abrechnung seiner Leistungen, zieht er die Honorarordnung für Architekten & Ingenieure (HOAI) heran. Unabhängig von Ausbildung, gilt die HOAI für alle Projekte des Ingenieurbauwesens, die in Deutschland erbracht werden. Sie ist verbindlich zur Kostenkalkulation anzuwenden.  Die Kostenberechnung eines Bau-Vorhabens mithilfe der HOAI bietet eine sichergestellte Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen und für den Bauherrn die Sicherheit, Leistungen (z.B. Entwurfsplanung, Vergabe) nach einem standardisierten Katalog in hoher Qualität zu erhalten.

Die Gliederung der HOAI erfolgt in 9 Leistungsphasen, wobei jede Leistungsphase unmittelbar der Honorarermittlung dient.

Leistungsphasen 1-9

Die HOAI Leistungsphasen und Aufgaben des Architekten

Leistungsphase

1

  • Grundlagenermittlung
  • In der Leistungsphase 'Grundlagenermittlung' wird geprüft, welche Anforderungen und Gestaltungswünsche seitens des Auftraggebers an den Bau bestehen. Der Architekt berät, inwieweit die Wünsche zum vorgegebenen Budget möglich sind und weist auf Besonderheiten hin. Es wird auch geprüft, ob Fachingenieure hingezogen werden müssen. Die Leistungsphase legt entscheidende Grundlagen für das Bauvorhaben fest.
Leistungsphase

2

  • Vorplanung
  • In der Vorplanungs-Leistungsphase fertigt der Architekt auf Basis der Informationen aus Leistungsphase 1, erste Skizzen und grobe Zeichnungen an. Im Austausch mit zuständigen Behörden & Bauämtern prüft er die Machbarkeit des Bauvorhabens. Auch eine Kostenschätzung wird vorgenommen.
Leistungsphase

3

  • Entwurfsplanung
  • Die Entwurfsplanung ist die Phase der Entwicklung und Festlegung der grundlegenden Entwürfe und Konzepte für das Gebäude. Ziel dieser Leistungsphase ist die Vermittlung einer Gesamtvorstellung des Bauvorhabens und die Schaffung von Grundlagen für die weitere Planung. Die Leistungen umfassen beispielsweise die Erstellung von Grundrissen, Ansichten, Schnitten und Modellen.
Leistungsphase

4

  • Genehmigungsplanung
  • In dieser Leistungsphase werden die für das Bauprojekt erstellten Entwürfe und Pläne auf ihre Realisierbarkeit und Vollständigkeit überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Genehmigungsplanung umfasst die Weiterleitung der Pläne und Unterlagen an die zuständigen Genehmigungsbehörden, die Prüfung der Pläne auf Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie auf technische Durchführbarkeit.
Leistungsphase

5

  • Ausführungsplanung
  • In dieser HOAI Leistungsphase werden die detaillierten Pläne und Unterlagen für das Bauvorhaben erstellt. Dazu gehören die Erstellung von Konstruktions- und Detailzeichnungen, die Planung der technischen Anlagen und Systeme sowie die Koordination mit den beteiligten Gewerken. Zur Ausführungsplanung gehört auch die Erstellung der Baubeschreibung, einer detaillierten Beschreibung der geplanten Arbeiten, Materialien und Ausführungstechniken. Diese Dokumentation ist wichtig für die Überwachung der Ausführung. Sie dient als Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen an Handwerker und Fachfirmen.
Leistungsphase

6

  • Vorbereitung der Vergabe
  • Diese Phase umfasst die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen und die detaillierte Ermittlung der erforderlichen Mengen an Baustoffen, Arbeitsstunden und Kosten. Die Architekten und Ingenieure sind dabei für die Prüfung und Dokumentation der bauphysikalischen und konstruktiven Anforderungen verantwortlich. Auf dieser Grundlage können die für das Projekt erforderlichen Mengen ermittelt werden. Die ermittelten Mengen werden dann in bepreisten Leistungsverzeichnissen zusammengefasst, die als Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen dienen.
Leistungsphase

7

  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Die Leistungsphase 7 ``Mitwirkung bei der Vergabe`` umfasst die Koordination des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen. In dieser Phase ist der Architekt oder Bauingenieur für die Überwachung und Koordinierung des Vergabeverfahrens verantwortlich. Er sammelt und prüft die Angebote der ausführenden Firmen. Dabei achtet er auf die Übereinstimmung der Angebote mit der Leistungsbeschreibung und den technischen Anforderungen.
Leistungsphase

8

  • Objektüberwachung
  • Die Hauptaufgabe der Objektüberwachung besteht darin, die Qualität der Bauausführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Arbeiten den technischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen. Die HOAI beschreibt die Leistungen, die im Rahmen der Objektüberwachung zu erbringen sind. Dazu zählen: Überwachung der Ausführungsqualität, Überwachung von Terminen und Fristen, Prüfung von Bauabrechnungen, Überwachung der Abrechnung von Nachträgen, Überwachung von Gewährleistungsansprüchen und Überwachung der Baustellensicherheit.
Leistungsphase

9

  • Objektbetreuung
  • Nach der Übergabe des Bauprojekts an den Auftraggeber ist die Objektbetreuung eine zentrale Leistung. Die Objektbetreuung umfasst eine Reihe von Leistungen, die sicherstellen, dass das Bauvorhaben während der gesamten Nutzungsdauer in einem einwandfreien Zustand bleibt. Dazu gehören die Überwachung der technischen Anlagen, die Überwachung der Instandhaltung, die Überwachung von Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten sowie die Überwachung von Um- und Erweiterungsbauten.

Leistungsphasen für Architekten & Ingenieure

In der alltäglichen Kommunikation und zum besseren Verständnis zwischen Architekt, Ingenieur und Bauherrn, werden Leistungsphasen oft auch zusammengefasst.

  1. Entwurf (Leistungsphase 1-3)
  2. Planung (Leistungsphase 4-5)
  3. Ausschreibung (Leistungsphase 6-7)
  4. Bauleitung (Leistungsphase 8-9)

Bei der Berechnung des Honorars finden dennoch weiterhin die einzelnen Leistungsphasen gemäß HOAI Anwendung.